Sicherheitskonzept

Das Sicherheitskonzept, gibt Ihnen Rechtssicherheit und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht als Veranstalter.

Sicherheitskonzept von eventuality:

Wir erstellen umfassende Sicherheitskonzepte individuell auf Ihre Veranstaltungen zugeschnitten.

Wir kennen die gesetzlichen Vorschriften und Handlungsspielräume.

Wir finden effiziente Lösungen.

Optimaler Schutz durch Risikominimierung

Veranstaltungen bergen Gefahren, welche es zu reduzieren gilt. Mit einem Sicherheitskonzept erkennen wir Risiken und minimieren diese, damit Sie und Ihre Gäste Ihren Event unbeschwert geniessen können.

 

 

Wirkung von Massnahmen und Verständlichkeit des Sicherheitskonzeptes

Ein Sicherheitskonzept ist nur so gut, wie die Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen. Uns ist es wichtig, dass das Sicherheitskonzept von allen beteiligten Stellen verstanden und getragen wird. Deshalb erstellen wir Sicherheitskonzepte, die verständlich, plausibel und nachvollziehbar sind. Wichtigste Voraussetzung ist das Erreichen der gesetzten Schutzziele.

 

Sicherheitskonzept Vorgeschrieben?

Gesetzliche Vorgaben

In der Schweiz gilt die allgemeine «Sorgfaltspflicht», an welche der Veranstalter gebunden ist.

AArt. 55 Obligationenrecht
«Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»

Das schweizerische Zivilrecht setzt voraus, dass jede Person im Alltag sorgfältig und mit der entsprechenden Rücksicht auf Mitmenschen handeln muss. Der sogenannten Sorgfaltspflicht kann ein Veranstalter gerecht werden, indem er die Gefährdungen einer Veranstaltung benennt und diese in einem Sicherheitskonzept festhält.
Minimiert er nun die Risiken entsprechend der Schutzzielvorgabe wird er der Sorgfaltspflicht grundlegend nachweislich gerecht.

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Ihr guter Ruf, Ihre Marke stehen auf dem Spiel, wenn es zu einem negativen Ereignis kommt. Es gilt, ihn zu schützen. Präventive Massnahmen verfolgen das Ziel, das es erst gar nicht so weit kommt. Krisenkommunikation verfolgt das Ziel nach Eintritt eines Ereignisses richtig zu handeln. In beiden Fällen können wir Ihnen weiterhelfen.

Schutzziele

Bei der Definition der Schutzziele berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse Ihrer Veranstaltung. 
Das oberste Gebot ist immer der Schutz von Menschen. 

Andere mögliche Schutzziele sind der Schutz von materiellen Gütern, Tieren, Reputation, Umwelt und viele mehr. Im Detail können Ziele wie Barrierefreiheit, Kindersicherheit etc. definiert werden. Die Rangfolge bzw. Gewichtung ergibt sich aus der Art Ihrer Veranstaltung und Ihren Bedürfnissen als Veranstalter.