Für die Eventbranche im deutschsprachigen Raum gibt es unterschiedliche Entwicklungen.
Das schweizweite Veranstaltungsverbot wurde vom Bundesrat faktisch bis 8. Juni verlängert. Mit einer Lockerung der Massnahmen ist für grössere Veranstaltungen erst in letzter Instanz zu rechnen. Die Openairsaison für Grossveranstaltungen ist damit gelaufen.
In Deutschland sind Grossveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Bundesländer getroffen werden. Betroffen vom Verbot sind etwa grössere Festivals, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.
Auch in Österreich wurde das Veranstaltungsverbot bis 31. August verlängert. Im Kunst- und Kulturbereich soll es Mitte Mai Klarheit über das weitere Vorgehen geben.
Eine konkrete Zahl, die eine Großveranstaltung definiere, wollte man nicht nennen, weil dies von der Möglichkeit der Veranstalter abhinge, die Schutzmaßnahmen und Abstandsregelungen zu gewährleisten.
Wann Veranstaltungen wieder möglich sind, was als Grossveranstaltung gilt und ab welcher Grössenordnung kleine Veranstaltungen wieder durchführbar sind ist in allen drei Ländern nach wie vor ungewiss. Sehr wahrscheinlich ist dagegen, dass es bei Veranstaltungen nach dem Corvid 19 Verbot Auflagen geben wird.
Wie Diese aussehen und welche Massnahmen ergriffen werden können – Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.