Veranstalten – aber wie?

Am 27. Mai wird in der Schweiz darüber entschieden unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen wieder Stadtfinden können.
Durch die neuen Regelungen für Gastronomiebetriebe hat der Bundesrat bereits ein Signal gesendet in welche Richtung die Anforderung an ein Schutzkonzept für Veranstaltungen gehen werden.

Seit 11. Mai dürfen in Restaurants vier Personen an einem Tisch, mit einem Abstand von 2m zur nächsten Gruppe, bewirtet werden. Weiterhin müssen die Daten der Gäste erfasst werden.

Veranstaltungen werden vom Bundesrat bislang mit einem höheren Risiko bewertet. 
Mit Schutzkonzepten sollen die Veranstalter nachweisen das Sie die Abstands und Hygieneregeln einhalten können.

  • Wie können Veranstalter diese Schutzkonzepte konkret umsetzen? 
  • Was ist zu beachten, damit die Sicherheit der Anwesenden gewährleistet werden kann?

Wir sind in ständigem Austausch mit Kollegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Für Veranstalter und Betreiber erarbeiten wir individuelle, rechtskonforme Lösungen die in der Praxis unkompliziert umzusetzen sind.

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