Ab Oktober dürfen Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern wieder stattfinden.
Doch was bedeutet dies für Veranstalterinnen, Location-Betreiber, Mitarbeitende und Besucher? Was ist zu beachten, welche Regelungen gibt es und wer trägt die Verantwortung?
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 01. Oktober Veranstaltungen mit über 1’000 Personen unter bestimmten Auflagen wieder durchgeführt werden können. Diese Vorgaben beinhalten unter anderem zwei grundlegende Regeln: Es muss ein Schutzkonzept vorliegen, welches dem Kanton zur Bewilligung vorgelegt werden muss und es muss ein funktionierendes Contact Tracing organisiert werden. Im Schutzkonzept müssen neben den vom BAG definierten Fragen, die veranstaltungsspezifischen Infektionsrisiken analysiert und behandelt werden. Kann der Schutz der anwesenden Personen nachweislich nicht ausreichend gewährleistet werden oder sind Fehler von vergangenen Veranstaltungen bekannt, werden diese Veranstaltungen nicht bewilligt.
In der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Grossveranstaltungen) vom 02. September 2020 werden die Anforderungen an ein Schutzkonzept konkretisiert. Dort heisst es “Schutzkonzepte müssen zusätzlich zu den bisherigen Regelungen folgendes enthalten… (Auszug):
a. den Nachweis, dass die Massnahmen den in der Risikoanalyse aufgezeigten Gefährdungen bei der Grossveranstaltung wirksam begegnen,
- das Vorgehen beim Auftreten von Verdachts- und Infektionsfällen bei Besu-cherinnen und Besuchern, bei Mitwirkenden oder beim Personal, das mit den Besucherinnen und Besuchern Kontakt hat;
- die Massnahmen zur Schulung des Personals betreffend die geltenden Mass-nahmen, die Erkennung von Covid-19-Symptomen und das Vorgehen bei einem Verdacht auf einen Infektionsfall im Publikum;
3. das Vorgehen bei Widerhandlungen von Besucherinnen und
Besuchern und Mitwirkenden gegen die Vorgaben des
Schutzkonzepts.
Ein durchdachtes Schutzkonzept, welches die erforderlichen Massnahmen erklärt und deren praktische Umsetzung plausibel darstellt, ist der Schlüssel für Erfolgreiches Veranstalten. Neben den Behörden, dient auch der Öffentlichkeit ein Konzept zum Nachweis der getroffenen Sicherheitsmassnahmen und schützt bei einem Zwischenfall die Reputation.
Infektionen auf Veranstaltungen kann es trotz aller Vorsichtsmassnahmen auch in Zukunft geben. Wie die getroffenen Massnahmen umgesetzt wurden und wie im Ereignisfall damit umgegangen wird ist matchentscheidend.
Es empfiehlt sich eine Fachperson aus dem Bereich Veranstaltungssicherheit hinzuzuziehen.